Teilkaskoschaden- gutachten, Diebstahlschaden

Unsere Dienstleistung im Bereich "Teilkaskoschadengutachten, Diebstahlschaden" umfaßt:






  • Besichtigung des Fahrzeuges
  • Fahrzeugzustandsbeurteilung
  • Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
  • Bei offensichtlichen Totalschäden, (Rep.-Kosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert mindestens um das 1,5 Fache werden die Reparaturkosten geschätzt)
  • Stellungnahme zum Schadenfall unter Bezugnahme auf den § 12 der AKB
  • Bestimmung des Objektwertes (z. B. Wiederbeschaffungswert)
  • Stellungnahme zu den Abzügen "neu für alt", bzw. Bestimmung evt. Abzüge
  • Bestimmung des Restwertes, ( Reparaturkosten > 70% Wiederbeschaffungswert)
  • Erstellen einer aussagefähigen Lichtbildanlage
  • Dokumentationsumfang gemäß der Richtlinie für Gutachten im Bereich für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung des Institutes für Sachverständigenwesen e. V.
  • Prüfung der Reparaturkostenrechnung
  • Die Voraussetzung zur Erbringung der zuvor genannten Leistungen sind ausreichende Besichtigungsbedingungen, z. B. Hebebühne, Grube etc., sowie die Vorlage der zur Begutachtung notwendigen Unterlagen, z. B. Fahrzeugbrief, -schein, Neufahrzeugrechnung etc., durch den Auftraggeber.
  • Falls gewünscht, wird ein spezielles Gutachten zur Sicherung von Diebstahlspuren erstellt. Siehe Punkt "Sondergutachten".
  • Die Voraussetzung zur Erbringung der zuvor genannten Leistungen sind ausreichende Besichtigungsbedingungen, z. B. Hebebühne, Grube etc., sowie die Vorlage der zur Begutachtung notwendigen Unterlagen, z. B. Fahrzeugbrief, -schein, Neufahrzeugrechnung etc., durch den Auftraggeber.

Auftraggeberspezifische Abweichungen entsprechend der AKB (Allgemeine Kraftverkehrversicherungsbedingungen) sind möglich.


Suche
Standort

Deutschland
anderes Land wählen

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.