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Teilkaskoschaden- gutachten, Diebstahlschaden
Unsere Dienstleistung im Bereich "Teilkaskoschadengutachten, Diebstahlschaden" umfaßt:
- Besichtigung des Fahrzeuges
- Fahrzeugzustandsbeurteilung
- Detaillierte Reparaturkostenkalkulation
- Bei offensichtlichen Totalschäden, (Rep.-Kosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert mindestens um das 1,5 Fache werden die Reparaturkosten geschätzt)
- Stellungnahme zum Schadenfall unter Bezugnahme auf den § 12 der AKB
- Bestimmung des Objektwertes (z. B. Wiederbeschaffungswert)
- Stellungnahme zu den Abzügen "neu für alt", bzw. Bestimmung evt. Abzüge
- Bestimmung des Restwertes, ( Reparaturkosten > 70% Wiederbeschaffungswert)
- Erstellen einer aussagefähigen Lichtbildanlage
- Dokumentationsumfang gemäß der Richtlinie für Gutachten im Bereich für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung des Institutes für Sachverständigenwesen e. V.
- Prüfung der Reparaturkostenrechnung
- Die Voraussetzung zur Erbringung der zuvor genannten Leistungen sind ausreichende Besichtigungsbedingungen, z. B. Hebebühne, Grube etc., sowie die Vorlage der zur Begutachtung notwendigen Unterlagen, z. B. Fahrzeugbrief, -schein, Neufahrzeugrechnung etc., durch den Auftraggeber.
- Falls gewünscht, wird ein spezielles Gutachten zur Sicherung von Diebstahlspuren erstellt. Siehe Punkt "Sondergutachten".
- Die Voraussetzung zur Erbringung der zuvor genannten Leistungen sind ausreichende Besichtigungsbedingungen, z. B. Hebebühne, Grube etc., sowie die Vorlage der zur Begutachtung notwendigen Unterlagen, z. B. Fahrzeugbrief, -schein, Neufahrzeugrechnung etc., durch den Auftraggeber.
Auftraggeberspezifische Abweichungen entsprechend der AKB (Allgemeine Kraftverkehrversicherungsbedingungen) sind möglich.
