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- Betrieb von Industrieanlagen und deren Komponenten
Strahlenschutz
Wir unterstützen Sie bei der Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb Ihrer Anlagen und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihrer Einrichtungen übernehmen wir für Sie die
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
- Durchführung von Schadensanalysen und Ursachenforschung einschließlich der Bewertung der radiologischen Auswirkung
- Bewertung von meldepflichtigen Ereignissen
- Prüfung der Anforderungen aufgrund sich ändernder gesetzlicher Regelwerke
- Gestellung eines Strahlenschutzbeauftragten
- Erstellung von Strahlenschutzanweisungen
- Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen
- Nachweisführung unter anderem hinsichtlich Aktivitätsbestand, Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser und Kontaminationen
- begleitende Kontrollen bei der Freigabe von festen und flüssigen Stoffen, Bauschutt, Bodenflächen, Metallschrott und Gebäuden
- Sicherung gegen Entwendung
- Unterstützung und Beratung im Falle beim Notfallschutz
Weiterführende Themen
- Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb von nuklearmedizinischen Abteilungen, Radionuklidlabors und sonstigen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie bei deren Stilllegung
- Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Betrieb von Röntgen- und strahlentherapeutischen Einrichtungen
- Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen und künstlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten bzw. Tätigkeiten
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