Stahlbaubauaufsichtlicher Bereich

TÜV geprüfte Sicherheit im Stahlbau

Sie stellen geschweißte Stahlkonstruktionen und Bauprodukte im Sinne des Baurechts her? Wir qualifizieren Sie!

Herstellerqualifikation im Stahlbau

Der EG-Binnenmarkt regelt in seiner Bauproduktenrichtlinie das In-Verkehr-Bringen sowie den freien Warenverkehr von Bauprodukten.
In der Bundesrepublik wurde diese Richtlinie durch ein Bauproduktengesetz eingeführt, die Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Landesbauordnungen.
Um die Anforderungen der Landesbauordnung zu erfüllen, müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik, verankert in den technischen Baubestimmungen, berücksichtigt werden.
Folgende Herstellerqualifizierungen sind je nach Anwendung notwendig:

  • Stahlbau nach DIN 18800-7:2002-09
  • Aluminiumkonstruktionen nach DIN 4113
  • Schweißen von Betonstahl nach DIN 4099

Für geschweißte Stahlkonstruktionen gelten dabei die Normen der Reihe DIN 18800ff als anerkannte Regeln der Technik und sind somit maßgeblich im Rahmen der Herstellung von Stahlbauten.
Die DIN 18800-7 bildet hierbei die Grundlage für die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlkonstruktionen im bauaufsichtlichen Bereich.


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