Verbrennungen, Hörstürze, irreparable Augenschäden – jedes Jahr führt das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester zu schwersten Verletzungen. Dazu kommen Brandschäden in Millionenhöhe. ‚Schuld‘ ist meist ein viel zu leichtsinniger Umgang mit Feuerwerkskörpern. Wer die folgenden Sicherheitshinweise beachtet, hilft dabei, sich und andere vor Schäden zu bewahren.
Grundsätzlich sollten Verbraucher nur Feuerwerkskörper mit einer aufgedruckten Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen. Nur Feuerwerk mit einer BAM-Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen. Bei Grau- oder Billigimporten gilt: Finger weg! Und: Niemals selbstgebastelte Böller und Raketen benutzen.
Es ist ratsam, sich beim Kauf die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären zu lassen. Außerdem die Gebrauchsanweisung genau durchlesen und befolgen.
Feuerwerkskörper sind bereits zwei Tage vor Silvester in den Geschäften zu haben. Bis zu ihrem Einsatz sollten Böller, Raketen und Co. an einem kühlen und trockenen Ort gelagert werden, der für Kinder nicht erreichbar ist. Feuerwerk außerdem nie in der Hosentasche oder in anderen Kleidungsstücken aufbewahren, die am Körper getragen werden.
Raketen und viele andere Feuerwerksartikel gehören zur Gruppe der Kleinfeuerwerke (Klasse 2). Sie dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weder verkauft noch von ihnen verwendet werden.
Weniger gefährlich ist Kleinstfeuerwerk der Klasse 1. Dazu gehören Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und alle anderen Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dennoch sollten Eltern ihre Schützlinge unter zwölf Jahren auch Feuerwerkskörper der Klasse 1 nicht ohne Aufsicht abbrennen lassen. Wichtig bei Tischfeuerwerken: Nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Materialien wie Gardinen abbrennen und grundsätzlich eine feuerfeste Unterlage verwenden, beispielsweise Porzellanteller.
Wunderkerzen gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Der Grund: Sie können sich vergiften, wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen. Zudem besteht bei angezündeten Wunderkerzen akute Verbrennungsgefahr.
Raketen dürfen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr gestartet werden. Darauf achten, dass die Raketen senkrecht nach oben zeigen. Raketen niemals aus der Hand starten lassen oder auf Menschen zielen. Vor der Verwendung klären, ob Gebäude aus leicht brennbarem Material in der Nähe sind (zum Beispiel Reetdächer), dann Sicherheitsabstand einhalten.
Knallkörper, wie Frösche oder Kanonenschläge, entwickeln teilweise eine enorme Sprengkraft. Deswegen sollten diese nie in der Hand angezündet werden. Stattdessen den Feuerwerkskörper auf den Boden legen und nach dem Anzünden rasch entfernen. Kleinere Knallkörper mit Reibekopf, die direkt an der Streichholzschachtel entzündet werden, sofort danach wegwerfen. Außerdem gilt:
Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu Verletzungen oder einem Brand kommen, gilt: