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SiGeKo - Baustellenkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Sie bauen- wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination.
Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein bestimmen heutzutage die Abläufe beim Bau. Gerade auf größeren Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind, steigt damit das Unfallrisiko enorm. Ebenfalls wächst die Gefahr von Fehlern, die zu Qualitätsmängeln oder sogar zum Zeitverzug führen können.
Mit der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber dem eine Koordinationspflicht auferlegt, die den Arbeitsschutzpflichten der Bauunternehmen übergeordnet ist.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Grundsätzlich gilt: Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig am Bau tätig sind, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden, der nachfolgende Aufgaben zu realisieren hat:
- Koordination der Grundsätze des Arbeitsschutzes gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz ,
- Ausarbeitung des SiGe-Planes
- Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.
- Koordination der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zur Verringerung der Gefährdung für Leben und Gesundheit ,
- Kontrolle, dass Arbeitgeber und Arbeitgeber ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen,
- Anpassung des SiGe-Plan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens,
- Überwachung der arbeitsschutzgerechten Anwendung der Arbeitsverfahren
- Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu koordinieren.
Unsere speziell in diesem Bereich ausgebildeten Ingenieure können Ihnen einen großen Teil Ihrer Verantwortung abnehmen. Sie bekommen von uns die erforderlichen Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz - Koordinatoren im Sinne der BaustellV.

