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Sicherheitstechnische Regelbetreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellt Arbeitgeber vor vielfältige Aufgaben – alle mit dem Ziel, Arbeit sicherer zu machen. Um diese Aufgabe im Unternehmen fest zu verankern, ist nach ASiG die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Diese berät Sie unter anderem in allen sicherheitstechnischen Fragen und ermittelt im Rahmen von Betriebsbegehungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen Sicherheitsmängel in Ihrem Unternehmen. Die Sicherheitsingenieure der TÜV Rheinland erfassen aufgrund ihrer Erfahrung diese oft auf einen Blick. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Lösungen zu:

  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Sicherheitstechnischen Prüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Schulung der Beschäftigten zu Themen des Arbeitsschutzes

Erste-Hilfe und Sicherheitseinrichtungen, Aushang zum Download
Erste-Hilfe und Sicherheitseinrichtungen, Aushang