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Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge
Kraftomnibusse, LKW, Zugmaschinen und Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) und, je nach Gewicht, zu Sicherheitsprüfungen (SP). Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile und Teile, die besonders verschleißanfällig sind, kontrolliert.
Die Gesetzliche Regelungen
Diese Fahrzeuge müssen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Sicherheitsprüfung:
- Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
- Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen oder mehr als 8 Fahrgast-Sitzplätzen
Die Prüffristen
Die Prüffristen für die SP, die in der Regel zwischen zwei Hauptuntersuchungen durchgeführt wird, sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter der Fahrzeuge.
Unsere Dienstleistung
Sie können die Sicherheitsprüfung bei Ihrer nächstgelegenen TÜV Rheinland-Prüfstelle durchführen lassen oder bequem vor Ort in Ihrer eigenen Betriebswerkstatt. Unsere Prüfer kontrollieren bei der SP:
- Lenkanlage
- Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
- Räder und Bereifung
- Schalldämpferanlage
- und Bremsanlage
