Sicherheitsprüfung für Nutzfahrzeuge

Kraftomnibusse, LKW, Zugmaschinen und Anhänger müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) und, je nach Gewicht, zu Sicherheitsprüfungen (SP). Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile und Teile, die besonders verschleißanfällig sind, kontrolliert.


Die Gesetzliche Regelungen

Diese Fahrzeuge müssen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Sicherheitsprüfung:

  • Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
  • Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen oder mehr als 8 Fahrgast-Sitzplätzen

Die Prüffristen

Die Prüffristen für die SP, die in der Regel zwischen zwei Hauptuntersuchungen durchgeführt wird, sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter der Fahrzeuge.

Unsere Dienstleistung

Sie können die Sicherheitsprüfung bei Ihrer nächstgelegenen TÜV Rheinland-Prüfstelle durchführen lassen oder bequem vor Ort in Ihrer eigenen Betriebswerkstatt. Unsere Prüfer kontrollieren bei der SP:

  • Lenkanlage
  • Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
  • Räder und Bereifung
  • Schalldämpferanlage
  • und Bremsanlage
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