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Sicheres Spielzeug: Einkaufstipps

Spielzeug-Sicherheit war 2007 ein großes Thema in den Medien. Wenn beim Kauf der Geschenke einige Kriterien beachtet werden, können die Eltern ihr Kind unbesorgt nach Lust und Laune spielen lassen.


Material

  • Schon beim Kauf sollte das Spielzeug auf offensichtliche Mängel überprüft werden. Wenn beispielsweise die Holzbauklötze splittern oder die Farbe abblättert – Finger weg! Auch wenn das Produkt auffällig riecht, ist Vorsicht angebracht. Denn das können gesundheitsschädliche Lösungsmittel sein.
  • Kleinkinder erkunden Spielzeug auch mit dem Mund. Deshalb dürfen sich bei Speichelkontakt weder Schwermetalle noch andere Schadstoffe aus dem Spielzeug lösen.
  • Das Produkt muss frei von Krebs erregenden Substanzen sein; aus mehreren Schichten verleimtes Holz sollte möglichst wenig Formaldehyd enthalten.
  • Die Spielzeugmaterialen dürfen nur schwer entflammbar sein.
  • Problematisch: Produkte, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind – beispielsweise Gummibälle oder Baby-Beißringe. Darin können sich unverträgliche Konservierungsmittel oder Reizstoffe befinden.

Form

  • Spitze Teile sowie scharfe Ecken und Kanten können insbesondere für Kleinkinder gefährlich sein und sind deshalb tabu.
  • Kleine Teile sowie Schnüre können von Kindern leicht verschluckt werden. Teddybär-Augen, Knöpfe und Ähnliches müssen deshalb fest angebracht sein, damit sie nicht beim Spielen abreißen.
  • Löcher sollten so groß sein, dass Kinderfinger nicht darin stecken bleiben.

Elektrisches Spielzeug

  • Spielzeuge mit elektrischen Bauteilen wie beispielsweise Modelleisenbahnen oder ferngesteuerte Autos müssen auf elektrische Sicherheit und elektromagnetische Eigenschaften geprüft sein. Das garantiert den Schutz vor elektrischen Schlägen und verhindert, dass die Funkfrequenzen bei ferngesteuerten Produkten andere Geräte stören.

Kennzeichnung

  • Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren Kleinteile beinhalten. An entsprechenden Produkten müssen Hinweise wie „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder „0–3“ angebracht sein. Problematisch können Plüschtiere sein. Denn die Fasern, die sich aus ihrem Kunstfell lösen, fallen nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht.
  • Auf dem Produkt oder der Verpackung sollten Name und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs angebracht sein.

Prüfzeichen

Nur manche der beschriebenen Kriterien sind für den Käufer nachprüfbar. Deshalb sollte generell auf Prüfsiegel geachtet werden. So wird garantiert, dass die sicherheitsrelevanten Punkte erfüllt sind.

  • GS-Zeichen: Ist das Spielzeug damit gekennzeichnet, hat ein neutrales Institut wie TÜV Rheinland seine Sicherheit geprüft und die Produktionsstätte inspiziert. Das Produkt wird anschließend regelmäßig kontrolliert, um gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Das GS-Zeichen ist für den Hersteller nicht verpflichtend.
  • CE: Das Signet alleine garantiert nicht unbedingt ausreichende Sicherheit. Der Hersteller dokumentiert damit lediglich, dass das Produkt dem europäischen Mindeststandard entspricht. Um das Zeichen verwenden zu dürfen, ist allerdings keine Prüfung durch ein neutrales Institut notwendig. Erst wenn das CE-Zeichen mit einer zusätzlichen Kennnummer kombiniert ist, hat eine Prüfgesellschaft die vorgegebenen CE-Kriterien bestätigt. Nach der Vergabe finden in der Regel keine weiteren Prüfungen mehr statt.