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Selbstentsorger
Beweisen Sie Unabhängigkeit
Sparen Sie Kosten. Nehmen Sie Ihre Verkaufsverpackungen selbst zurück. So sichern Sie sich die Unabhängigkeit von dualen Systemen. Als neutraler Gutachter erstellen und testieren wir Ihnen die jährlich notwendigen Mengenstromnachweise.
Die Verpackungsverordnung
Ziel der Verpackungsverordnung ist es, Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern. Sie regelt die Verwertungsquoten für Selbstentsorger und duale Systeme. Ihre Zielvorgabe: Die Wiederverwertung von 75 Prozent aller Glasverpackungen, 70 Prozent des Weißblechs sowie 60 Prozent der Verbundstoffe.
Ihre Pflichten als Selbstentsorger
Als Selbstentsorger sind Sie verpflichtet, jedes Jahr zum 1. Mai einen Mengenstromnachweis vorzulegen. So weisen Sie nach, wie viele Verpackungen aus welchen Materialien Sie in Umlauf gebracht, zurückgenommen und wiederverwertet haben. Darüber hinaus müssen Sie nach der jüngsten Gesetzesnovelle Ihre Erfassungs- und Verwertungsstrukturen dokumentieren.
In zwei Schritten zum Testat
Wir stellen im ersten Schritt fest, welche Mengen an Verpackungsmaterial Ihr Unternehmen in Umlauf bringt. Im zweiten Schritt überprüfen wir den Mengenstromnachweis. Erfüllt Ihr Verwertungssystem die gesetzlichen Bestimmungen, erhalten Sie das Zertifikat.
