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Regelwerke
Neue Regeln stellen neue Anforderungen
Die Öffnung des europäischen Marktes hat auch den Markt für Druckgeräte erreicht. Mit der im November 1999 in Kraft getretenen Richtlinie über Druckgeräte (Richtlinie 97/23/EG) erhalten Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, eine Zulassung für den gesamten Bereich der Europäischen Union.
Die Verwendung dieser Richtlinie ist ab November 1999 optional, ab dem 29.Mai 2002 verbindlich vorgeschrieben.
Die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (Richtlinie 99/36/EG) ist bereits seit dem 01. Juli 2001 in Kraft.
Die Anforderungen der europäischen Richtlinien an die Sicherheit von Druckgeräten, die bisher auf nationaler Ebene festgelegt waren (z.B. Druckbehälterverordnung), sind auf eine breitere Basis gestellt worden. Das Ziel dieser Veränderungen ist ein einheitlicher Qualitätsstandard, der den Export sowohl in europäische als auch in viele aussereuropäische Länder, die diesen Qualitätsstandard anerkennen, erleichtert.
Im Rahmen der Druckgeräterichtlinie behalten die auf die Richtlinie angepaßten Technischen Regelwerke der Mitgliedsländer ihre Gültigkeit. Die Anwendung der angepaßten nationalen Regelwerke wie AD-2000, TRD, CODAP, STOOMWEZEN, BRITISH STANDARD ist daher weiterhin möglich und durch die übergeordnete Druckgeräterichtlinie geregelt. Alternative Möglichkeiten bieten die Harmonisierten Europäischen Normen.
Neben diesen europäischen Standards findet mit dem ASME Boiler & Pressure Vessel Code ein Standard zur Auslegung und Herstellung von Druckgeräten in vielen Ländern Anerkennung.
