Qualitätssicherung bei Planung, Errichtung und Betrieb

Planer, Errichter und Betreiber von baulichen und technischen Anlagen müssen bei der Automation von Anlagen viele Nachweise erbringen.


Bei Inbetriebnahme muss die Verwendbarkeit der Produkte nachgewiesen werden:

  • Es müssen Dokumente vorgelegt werden, die eine bestimmungsgemäße Nutzung belegen und Änderungen im Lebenszyklus der Anlage festhalten.
  • Die Automation der Anlagen erfordert hochqualifiziertes Personal. Sie sind Voraussetzung für die zweckentsprechende Nutzung.

Qualitätssicherung bei der Automation dient nicht nur der Werthaltigkeit, sondern auch der Klärung von Verantwortungen.

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