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Qualifizierung Photovoltaik
Qualifizierung und Zertifizierung von Photovoltaik - Modulen
Das Testverfahren beinhaltet zwei wesentliche Komponenten. Zunächst werden im akkreditierten Labor des TÜV Rheinland an ausgewählten Prüfmustern Tests durchgeführt, die den Nachweis erbringen sollen, dass diese Module die relevanten Normen und Anforderungen erfüllen. Die möglichen Qualifizierungsprozeduren werden nachfolgend beschrieben. Das Prüfzeichen wird für die Anwendung ausgewählter Testkriterien vergeben. Welche der beschriebenen Testkriterien angewandt wurden, ist neben dem Prüfzeichen dokumentiert. Außerdem wird in den Fertigungsstätten des Herstellers eine periodisch wiederkehrende Qualitäts- und Produktkontrolle durch Experten des TÜV Rheinland durchgeführt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle produzierten PV-Module mit den gleichen Materialien und Prozessen und in gleichbleibender Qualität wie die im Labor getesteten Prüfmuster gefertigt werden.
Testkriterium: Qualified, IEC 61215
Prüfungen nach IEC 61215, "Terrestrische Photovoltaik (PV) Module mit kristallinen Solarzellen - Bauarteignung und Bauartzulassung"
Die IEC 61215 bzw. EN 61215 beschreibt auf der Grundlage möglicher Alterungseinflüsse die verschiedensten Qualifikationstests zur künstlichen Beanspruchung der Materialien von PV-Modulen. Im einzelnen werden die folgenden Beanspruchungsgruppen unterschieden:
- Sonnenlicht inkl. UV
- Klima (Kälte, Wärme, Feuchte, Klimawechsel)
- Mechanische Belastung (Hagel, Windsog, -druck, Schnee)
Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn nach den Qualifikationstests keine wesentlichen visuellen Schäden erkennbar sind und die Leistungsabgabe sowie die Isolationseigenschaften sich nicht oder nur unwesentlich gegenüber dem Eingangszustand verändert haben. Das Prüfzertifikat entsprechend der IEC 61215 hat sich in den vergangenen Jahren als Qualitätszeichen für kristalline PV-Module durchgesetzt. Inzwischen wird ein solches Zertifikat von den meisten Bewilligungsstellen für nationale und internationale Fördermaßnahmen gefordert. Weitere Informationen (pdf-Datei 122KB)
Testkriterium: Safety tested, TUV-Spec 931/2.572.9
Prüfungen zur elektrischen Sicherheit
Die Prüfungen zur elektrischen Sicherheit beziehen sich im wesentlichen auf den Personenschutz während des Betriebes von PV-Anlagen. In der IEC 60364-4-41,"Protection against electric shock" sind Personenschutzmaßnahmen für elektrische Anlagen beschrieben. Für Photovoltaikanlagen bietet sich hiernach die Schutzisolierung an, die eine besondere Isolierung der PV-Module (entsprechend Schutzklasse II) auf der Basis der nachfolgenden Anforderungen erfordert:
- Alterungsbeständigkeit
- Hohe Spannungsfestigkeit
- Mechanische Stabilität
- Ausreichende Isolationsdicken, -strecken
Die Prüfungen gelten als bestanden, wenn nach den mechanischen Belastungen keine Schäden auftreten und bei den elektrischen Tests die in Abhängigkeit von den Systemspannungen festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Voraussetzung für das Bestehen der Schutzklasse II -Tests ist eine bestandene Prüfung nach IEC 61215 bzw. IEC 61646.
Weitere Informationen (pdf-Datei 66KB)
Testkriterium: Power controlled
Überwachte Nennleistungsangaben
Ziel der Qualifizierungsprozedur zur Angabe von belastbaren Leistungsdaten ist die Annäherung der Herstellerangaben an die Leistungsmessungen bei akkreditierten Labors (z.B. TÜV Rheinland ). Dies soll durch die Anwendung der nachfolgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Einführung/ Qualifizierung von Kalibrier- Qualitätssicherungsprozeduren
- Herstellung der Rückführbarkeit der Leistungsmessungen in der Produktion auf nationale und internationale Normale
- Qualifizierung der Messeinrichtungen (z.B. Sonnesimulatoren)
- Regelmäßig wiederkehrende Kalibrierungen und Leistungsmessungen im akkreditierten Labor des TÜV Rheinland an PV-Modulen aus der Produktion
- Berücksichtigung der durch die o.g. Maßnahmen verringerten Messfehler in der Fertigung bei der Angabe der Gesamtfertigungstoleranz. Vereinbarung zur Festlegung der anzugebenden belastbaren Nennleistung.
