Pufferprüfung

Puffer für Fahrkorb und Gegengewicht

Aufzüge müssen entsprechend der EN 81-1/ 2, Abs.10.3 .1, am unteren Ende der Fahrbahnen von Fahrkorb und Gegengewicht Puffer haben. In Abhängigkeit von der Nenngeschwindigkeit des Aufzuges können Puffer mit angepaßten Eigenschaften verwendet werden. Hydraulische Puffer können in allen Aufzügen unabhängig von der Nenngeschwindigkeit eingesetzt werden.

Puffer, ausser Federpuffer, müssen als Sicherheitsbauteil betrachtet und entsprechend Anhang F.5 der EN 81-1/ 2 den Anforderungen einer Baumusterprüfung unterzogen werden.

Nutzen Sie Know-how und Potenzial durch unsere Baumusterprüfung!

Die TÜV Rheinland Group prüft mittels Freifallversuche Ihre Puffer. Neben vielen technischen Parametern stellen wir sicher, dass die relevanten Verzögerungswerte, die den Fahrgast im Aufzug bei einer Havarie belasten könnten, eingehalten werden. Wir prüfen u. a., dass keine Verzögerungsspitzen mit mehr als 2,5 gn, länger als 0,04 s andauern.

Ihr Vorteil als Hersteller!

Ein geprüftes Bauteil, das von einer TÜV-Prüfstelle als konform mit allen relevanten Vorschriften und als sicherheitstechnisch einwandfrei eingestuft ist, garantiert allen Beteiligten Sicherheit und hohe Verfügbarkeit. Mit diesem Zertifikat können Sie auch unberechtigte Produkthaftungsansprüche abwehren!

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