Prüfungen Ihrer Feuerlöschanlage

Mit der Anschaffung einer Feuerlöschanlage ist es nicht getan: Alterung, Verschleiß und Korrosion beeinträchtigen nach und nach den Brandschutz. Daher sind regelmäßige Überprüfungen vorgeschrieben.

Unsere anerkannten Sachverständigen untersuchen den technischen Zustand Ihrer Anlagen und bewerten, ob diese noch zur momentanen Nutzung Ihres Gebäudes passen.

Folgende Prüfungen übernehmen wir für Sie:

  • Prüfungen nach dem Arbeitsschutzrecht
    Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine Gefährdungsbeurteilung. Je nach festgestelltem Gefährdungspotential übernehmen wir auch die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung von Gas- und Feuerlöschanlagen. So wird optimaler Brandschutz ermöglicht.
  • Prüfungen nach den Technischen Prüfverordnungen oder Sonderbau-verordnungen der Länder
    Der Brandschutz in öffentlichen Bereichen und Gebäuden unterliegt nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Unsere anerkannten Sachverständigen überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Anlagen sowie die Betriebssicherheit des gebäudetechnischen Brandschutzes.
  • Prüfung nach den Bestimmungen der Sachversicherer
    Sachversicherer verbinden ihren Versicherungsschutz mit Auflagen. Unsere anerkannten Sachverständigen stellen sicher, dass Sie diese Auflagen erfüllen.
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