Prüfungen der Elektrik

Prüfungen der Elektrik nach Arbeitsschutzrecht und Sozialgesetzbuch

Die Anlagen und Betriebsmittel müssen je nach Gefährdungspotential und Zustand in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen geprüft werden. Wir beurteilen die Gefährdung und prüfen die Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik.

Prüfungen der Elektrik nach Baurecht, Landesbauordnung

Das Baurecht der einzelnen Bundesländer schreibt Sachverständigenprüfungen für öffentlich zugängliche Bereiche vor. Diese Prüfungen dienen der Betriebssicherheit der Anlagen sowie dem Brandschutz.

Prüfung der Elektrik nach den Bestimmungen der Schadensversicherer

Laut dem Verband der Schadensversicherer entstehen 21% der Brände durch Schäden an elektrotechnischen Anlagen. Versicherer fordern deshalb, die Elektrik einmal im Jahr durch Sachverständige zu prüfen.

Prüfung der Elektrik nach Energiewirtschaftsgesetz

Alle elektrischen Anlagen, auch in Wohnungen, müssen laut VDE 0105 nach den Regeln der Technik betrieben und geprüft werden.

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