Prüfungen

Die Sicherheit in öffentlich zugänglichen Bereichen und Gebäuden muss hohen Standards genügen. Deshalb stellt das Landesbaurecht besondere Anforderungen an den Betrieb von Lüftungen.

Das Baurecht der einzelnen Bundesländer schreibt vor, dass technische Gewerke durch baurechtlich anerkannte Sachverständige geprüft werden müssen.

Prüfgrundlagen sind die baurechtlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und die zur Zeit der Prüfung geltenden Regeln der Technik. Die Prüfungen sichern Wirksamkeit und Betriebssicherheit und die getroffenen Brandschutzmaßnahmen. Unsere Sachverständigen führen diese Prüfungen für Sie durch.

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