Prüfung von Anlagen nach § 29a BImschG

Der Geschäftsbereich Industrie Service verfügt über Sachverständige, die nach § 29 a BlmSchG bekannt gegeben wurden. Nur diese benannten Sachverständigen dürfen im Rahmen eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens oder auf Anordnung der Behörde eine sicherheitstechnische Prüfung oder eine Prüfung der Unterlagen zur Sicherheitstechnik vornehmen. Durch die Einschaltung der Sachverständigen der TÜV Rheinland Group steht den Anlagenbetreibern ein Team aus erfahrenen Fachleuten sowie die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung. Die Gutachten und Dokumentationen dienen nicht nur als Basis für Genehmigungsverfahren, sondern wirken daneben auch ungerechtfertigten Schadensgutachten entgegen.


Suche
Standort

Deutschland
anderes Land wählen

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Standortsuche

Nächstgelegener Standort zu dieser Dienstleistung:

TÜV-Standorte suchen:
ROGA - Gefahrenanalyse

Risikoorientierte
Gefahrenanalyse (pdf, 136 KB)

Quellenhinweis:
ROGA-Artikel Teil 1: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 10, S. 39-44
ROGA-Artikel Teil 2: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 11/12, S. 27-32
www.technische-ueberwachung.de