Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV) hat am 20. November 2007 die verbindliche Einbeziehung der Prüfung auf PAK in die GS-Zeichenvergabe beschlossen. Bisher konnten Prüfungen und Bewertungen von PAK freiwillig und ohne Bezug auf das GS-Zeichen durchgeführt werden. Bei der Zuerkennung des GS-Zeichens bei Produkten sind ab dem 1. April 2008 bestimmte Grenzwerte für PAK gemäß dieser Tabelle einzuhalten. (PDF, 22 KB)
Bei der Untersuchung von Produkten auf PAK sind alle (Griff-) Flächen, die PAK enthalten können und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung (jedoch nicht bei Missbrauch) angefasst oder in den Mund genommen werden können, zu berücksichtigen.
Darunter fallen insbesondere Weichkunststoffe und Gummimaterialien, schwarze oder dunkelgefärbte Hartkunststoffe, Beschichtungen und Lackierungen sowie Materialien, die mit Konservierungsmitteln (z. B. Naphthalin) behandelt wurden, wie beispielsweise Naturborsten, Lederprodukte, Bast oder Holz.
Nicht in den Prüfumfang aufzunehmen sind unzugängliche oder ausschließlich unter Einsatz von Werkzeug zugängliche Materialien sowie Materialien, die aufgrund einer erstellten Risikoanalyse als nicht relevant für die Prüfung auf den Parameter PAK beurteilt werden.
Am 4. Februar 2008 präzisiert die ZLS auch den zeitlichen Rahmen für bestehende und neu auszustellende GS-Zertifikate:
Die anzuwendende Prüfmethode ist von der Zentralstelle der Länder (ZLS) verbindlich vorgegeben.
Die Vielzahl der PAK-relevanten Materialien in Produkten kann bei der vorgeschriebenen Prüfmethodik zu nicht unerheblichen Prüfkosten führen. Aus diesem Grund hat die TÜV Rheinland Produkt und Umwelt GmbH einen PAK-Schnelltest für Sie entwickelt. Dieser Schnelltest kann im Sinne einer teilquantitativen Vorprüfung an PAK-relevanten Materialien eingesetzt werden. Die Anzahl tatsächlich notwendiger Laboranalysen kann mit Hilfe dieses Tests deutlich verringert werden.
Dieser Test nach Anleitung kann sogar von "Laien" durchgeführt werden. Damit sind Sie in die Lage, auch jetzt schon aktiv zu werden. Das zum Patent angemeldete Testverfahren werden wir in Kürze als PAK-Testkit im Markt anbieten. Bei Interesse senden Sie uns bitte das beiliegende Antwortfax zurück, so dass wir Ihnen, sobald verfügbar, ein konkretes Angebot für das PAK-Testkit zusenden können.
Sprechen Sie uns an - wir freuen uns auf Sie!