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Prüfung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Für Omnibusse, Taxen und Mietwagen, also Fahrzeuge zur entgeltlichen Personenbeförderung, gelten besondere Richtlinien. Sie bedeuten ein Plus an Sicherheit für Ihre Fahrgäste.
Die Gesetzliche Regelungen
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr (kurz BOKraft) verpflichtet Sie zu einer außerordentlichen Hauptuntersuchung (HU), bevor Sie das Fahrzeug zulassen dürfen. Darüber hinaus schreibt sie eine jährliche HU mit speziellen Prüfpunkten vor. Unsere Prüfer kontrollieren die Verkehrssicherheit und die Ausrüstung an Bord.
Prüfpunkte für Kraftomnibusse
Bei Omnibussen prüfen unsere Mitarbeiter unter anderem:
- Anzahl der Feuerlöscher und Verbandskästen
- Funktionstüchtigkeit der automatischen Türen
- Kennzeichnung der Notausstiege
- Anzahl der Nothämmer
Prüfpunkte für Mietwagen und Taxen
Bei Mietwagen und Taxen prüfen wir zum Beispiel, ob
- Fahrpreisanzeiger und Wegstreckenzähler eine gültige Eichbescheinigung haben.
- das Taxi die richtige Farbgebung hat.
- Werbeaufschriften den Vorschriften entsprechen.
- die Alarmanlage intakt ist.
