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Zertifizierung / Prüfzeichen
GS-Zeichen
Gesetzliche Grundlage für die GS-Prüfung
ist das Geräteproduktsicherheitsgesetz (GPSG), dem die VO über die Sicherheit von Spielzeug untergeordnet ist. Die Prüfung erfolgt daher auf der gleichen Basis wie die CE-Prüfung, jedoch sind darüber hinaus Beschlüsse der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheit; www.zls-muenchen.de) bzw des EK 2 (Erfahrungsaustauschkreis der zertifizierenden Prüfstellen) bindend. Prüfzeichen dokumentieren gleichbleibende Qualität. Gemäß § 3 des Gerätesicherheitsgesetzes kommt den akkreditierten Prüfstellen eine Aufsichtspflicht der qualitätssichernden Maßnahmen in den Fertigungsstätten zu. Deshalb werden im Rahmen der GS-Zertifizierung eine Erstbesichtigung, sowie wiederkehrende Prüfungen (Follow-up) der Fertigungsstätte durchgeführt. Hierbei wird besonderer Augenmerk auf die produktbezogenen qualitätssichernden Maßnahmen gelegt.
TÜV-PROOF
Grundsätzliche Kriterien für die Vergabe des Prüfzeichens
Die Grundlage zur Vergabe des Prüfzeichens ist die Erfüllung der Anforderungen des TÜV PROOF Kriterienkataloges. Dieser Kriterienkatalog deckt die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen des Anhang II der EG-Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG hinsichtlich mechanisch/physikalischer und chemisch/hygienischer Eigenschaften ab, sodass eine CE-Konformitätsbeurteilung abgedeckt ist. Selbstverständlich werden Mindestanforderungen an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt. Grundlage der Prüfzeichenvergabe ist ein Prüfantrag und der Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages. Die Genehmigung zum Führen des Prüfzeichens kann für den Zeitraum von einem Jahr erteilt oder unbefristet vergeben werden. Im letzteren Fall wird durch regelmäßige Marktüberwachung an den zertifizierten Produkten geprüft, ob die Berechtigung zur Prüfzeichennutzung weiterhin gegeben ist.
