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Produkthaftung; Rechte von Geschädigten
Europäische CE-Kennzeichnung
Produkthaftung; Rechte von Geschädigten
Im Jahre 1985 wurde die Produkthaftungsrichtlinie erlassen, mit welcher der alte Schwerpunkt der Fahrlässigkeit auf den der Gefährdungshaftung auf Seiten des Herstellers bzw. Lieferanten verlagert wurde. Damit wurde zum besseren Schutz des Verbrauchers die Verantwortung verlagert und dem Produktlieferanten eine größere Last auferlegt. Gefährdungshaftung bedeutet, daß im Falle eines Anspruchs der Hersteller eines fehlerhaften Produkts sich nicht mehr freisprechen kann, indem er nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft. Selbst die Einrede der verkehrsüblichen Sorgfalt kann den Hersteller nicht mehr vor der Haftung schützen. Der Einwand der verkehrsüblichen Sorgfalt hat immer noch ein gewisses Gewicht, auch wenn ihr Nachweis unter Umständen schwieriger ist. Seit die Abwehr des Vorwurfs der Fahrlässigkeit (kein Verschulden) weggefallen ist, haben die Begriffe Fehlerhaftigkeit, Stand der Technik und Verbrauchererwartungen einen neuen Stellenwert erlangt. Qualitätskontrolle, Dokumentation und Warnungen gewinnen ebenfalls erhöhte Bedeutung. Im Hinblick auf Sicherheit/EMV-Konformität wird vorausgesetzt, daß die Hersteller ihre Qualitätssicherungsverfahren dokumentieren und die Pflicht zur Warnung der Verbraucher vor Gefahren haben.
Die Gefährdungshaftung trifft die Hersteller bzw. Lieferanten jedes Endprodukts, Rohstoffs oder Bauteils sowie die Quasi-Hersteller, womit jeder gemeint ist, der sich selbst als Hersteller ausgibt, indem er seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal an dem Produkt anbringt. Im Bereich von Konsumgütern sind Schäden wahrscheinlicher; hingegen werden Hersteller von Industrieprodukten (d. h. Maschinen) sich mehr Klagen ausgesetzt sehen, die sich unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben. Auch Bauteilehersteller werden eventuell mit Ansprüchen konfrontiert, die aus fehlerhaften Produktkomponenten von Drittherstellern hervorgehen.
Das Anbringen der CE-Kennzeichnung an einem Produkt informiert Benutzer, Konkurrenten und Behörden darüber, daß der Hersteller sich der Gesetze, Normen und der Konsequenzen aufgrund eines verdächtig gewordenen Produkts bewußt ist.
Holen Sie sich den TÜV-Rheinland-Wettbewerbsvorteil
Die CE-Kennzeichnung gibt die Einhaltung der in den Richtlinien angegebenen wesentlichen Anforderungen sowie der Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme an, aber nicht die Übereinstimmung mit strengeren sicherheitstechnischen Anforderungen. Mit der Zeit werden die meisten Produkte die CE-Kennzeichnung tragen. Um wettbewerbsfähig zu sein, können Hersteller TÜV-Rheinland-Prüfzeichen (d. h., GS-, EMV-, Ergonomie-, Bauart-, GM- und T-Zeichen) zusammen mit der CE-Kennzeichnung an ihren Produkten anbringen (ausgenommen Produkte, die unter die Richtlinien Medizinische Geräte und Aktive implantierbare medizinische Geräte fallen).
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Weiterführende Themen
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- Was ist CE-Kennzeichnung?
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- Spezielle Verfahren nach der Richtlinie über medizinische Geräte
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