Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit

2,16 Mio. Deutsche erhalten nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit derzeit Leistungen aus der Pflegeversicherung, Tendenz steigend. Die Zuordnung zu einer Pflegestufe und damit die Höhe der Leistungen ist abhängig vom individuellen Hilfebedarf. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den Begutachtungs-Richtlinien festgestellt und der Pflegekasse mitgeteilt. Der Pflegebericht vom Oktober 2007 verzeichnet für 2006 über 1,3 Mio. Begutachtungen, davon die Hälfte Erst-, etwa 40 % Höherstufungs- bzw. Wiederholungs- und knapp 7% Widerspruchsbegutachtungen.


Was tun, wenn der Gutachter des MDK den Hilfebedarf zu gering einschätzt?

Viele Versicherte oder Pflegepersonen tun sich schwer, zwischen der konkreten Pflegesituation und den gesetzlichen Vorgaben zu unterscheiden. Fühlen sich Betroffene nicht richtig eingruppiert, werden oftmals Pflegeexperten von Privatpersonen oder Richtern an Sozialgerichten beauftragt, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen. Die Pflegesachverständigen ermitteln auf der Grundlage des geltenden Rechts den Hilfebedarf des Betroffenen und legen den Sachverhalt für einen Laien nachvollziehbar und plausibel in einem Gutachten nieder.

Die TÜV Rheinland Akademie vermittelt Pflegefachkräften die erforderliche Expertise für die Feststellung von Pflegedürftigkeit. Sie bietet eine fundierte, bundesweit standardisierte Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss im Rahmen der Personalzertifizierung an und hat damit den Markt als Pionierin wesentlich geprägt.

Ausbildung zum Pflegesachverständigen

Pflegesachverständiger bzw. -sachverständige (TÜV)

Die berufsbegleitende Weiterbildung findet bundesweit statt.

Pflegeeinrichtungen

Pflegereform 2008

Zusätzlicher Personalbedarf prognostiziert / Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs


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