Oldtimergutachten

Oldtimer haben ihren ganz individuellen Wert. Wie gut ist der Wagen erhalten? Ist er noch weitgehend im Originalzustand? Sind bereits wichtige Nachrüstteile wie eine Warnblinkanlage eingebaut worden? Diese Fragen entscheiden, wie viel Ihr bestes Stück noch wert ist und ob es als Oldtimer eingestuft wird.


Die gesetzlichen Regelungen

Seit März 2007 gilt ein einheitliches Mindestalter für Veteranen-Fahrzeuge. Als Oldtimer gelten nur Autos und Motorräder, die vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben. Darüber hinaus müssen sie nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ):

  • weitgehend dem Originalzustand entsprechen
  • sich in einem guten Erhaltungszustand befinden
  • zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

Fahrzeuge, denen nach den bis zum 28.02.2007 geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt war, genießen einen so genannten Bestandsschutz. Ihre Einstufung als historisches Fahrzeug gilt weiterhin.

Zulassung mit H- oder rotem Dauer-Kennzeichen

Für die Zulassung mit H- oder rotem Dauerkennzeichen Ihres Schmuckstückes ist ein Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden.

Unsere Dienstleistung

Der Umfang der Prüfung durch unsere Sachverständigen hängt davon, ob Sie für Ihren Veteranen eine gültige Betriebserlaubnis haben oder nicht:

Ihr Fahrzeug hat noch eine gültige Betriebserlaubnis
Unsere Mitarbeiter dokumentieren den verkehrssicheren Zustand Ihres Oldtimers durch eine Hauptuntersuchung (HU). Sind auch alle weiteren Anforderungen wie Alter und Zustand erfüllt, erhalten Sie das Oldtimergutachten.

Ihr Fahrzeug hat keine gültige Betriebserlaubnis
Unsere Sachverständigen prüfen, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge") entspricht. Hierbei gelten die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Diese Daten werden in einer Oldtimer-Datenbank ermittelt. Darüber hinaus kontrollieren wir, ob Ihr Fahrzeug über alle notwendigen Nachrüstungen verfügt: Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und Geschwindigkeitsmesser. Im Rahmen dieser Begutachtung wird auch eine Hauptuntersuchung durchgeführt. Sind alle Prüfpunkte erfüllt, erstellt unser Mitarbeiter das Gutachten.

Das Oldtimergutachten bei Ihrer TÜV Rheinland-Prüfstelle kostet 91 €.

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