Notrufleitsysteme / Notrufzentralen

Notruf nur in jedem zehnten Aufzug

Alarmierende Statistik: Nur jeder zehnte, von rund 500.000 Personenaufzügen in Deutschland, hat ein echtes Notrufleitsystem. Die Folge: Täglich müssen Lift-Passagiere stundenlang in einem steckengebliebenen Aufzug ausharren. Immer öfter werden diese Fälle vor Gericht ausgetragen. Soweit muss es nicht kommen!

Als einer der Ersten betrat die TÜV Rheinland Group vor über 15 Jahren Neuland und bewertete die Notrufsysteme und Notrufzentralen für Aufzugsanlagen nahmhafter Aufzugsfirmen.

Was ist wichtig für Betreiber von Aufzugsanlagen?

Neu ist, dass Aufzugsanlagen beim Inverkehrbringen mit einem Notrufleitsystem zu einer ständig besetzten Stelle (Hauszentrale/ Notrufleitzentrale) ausgerüstet sein müssen. Diese Systeme müssen im Bedarfsfall einfach durch Betätigen eines Tasters den Notruf sofort aktivieren. Die zugehörige Zentrale muss diesen sicher erkennen und eine Sprechverbindung unverzüglich zum Notrufauslöser aufbauen.

Folgende Notrufleitsysteme werden unterschieden:

  • Notrufsysteme ohne Wärterfunktion zu ständig besetzten Stellen (z.B. Hauszentralen)
  • Notrufsysteme ohne Wärterfunktion zu Notrufleitzentralen (z.B. Aufzugsfirmen)
  • Notrufsysteme mit Wärterfunktion zu Notrufleitzentralen (z.B. Aufzugsfirmen)

Ihr Vorteil beim Einsatz von Notrufsystemen mit Wärterfunktion!

Beim Einsatz von Notrufleitsystemen mit Aufzugswärterfunktion werden die wesentlichen Pflichten zur Befreiung von eingeschlossenen Personen entsprechend Betriebssicherheitsverordnung § 12 Nr. (4) von diesem System übernommen.


Wir beraten Sie als Betreiber

Wir unterstützen Sie als Betreiber bei der Auswahl von Notrufsystemen!

Durch unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sind wir jederzeit in der Lage, Betreibern von Aufzugsanlagen Hilfestellung bei der Notrufgeräteauswahl kompetent und neutral zu geben.

Wir helfen Ihnen als Hersteller von Notrufsystemen oder als Betreiber von Notrufleitzentralen!

Auf Wunsch unterstützen wir Hersteller bei der Planung, der Entwicklung und der Fertigung dieser Systeme. Um Ihren Kunden gegenüber die Qualität und Funktionssicherheit ihreres Produktes zu dokumentieren und sich selbst gegen mögliche Produkthaftungsansprüche zu schützen, empfehlen wir eine freiwillige Baumusterprüfung für jedes Notrufübertragungssystem.

Des Weiteren prüfen wir im Gesamtkonzept auch einzeln Ihre zugehörigen Notrufleitzentralen mit.

Bei positiven Prüfergebnissen erhält der Hersteller für die freiwillige Baumusterprüfung ein Zertifikat und einen Prüfbericht in dem dokumentiert ist, dass die aktuellen Richtlinien und Normen, wie z.B. DIN EN 81-28 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge, DIN EN 81-70 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderung, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eingahlten werden.

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