Notfallausrüstung: Was unbedingt ins Auto gehört

Reifen geplatzt, Keilriemen gerissen, Auffahrunfall. Auf der Fahrt in den Urlaub kann viel passieren. Daher gilt: Vor Abreise unbedingt an die richtige Notfallausstattung denken. Wichtige Hinweise rund um Verbandskasten, Werkzeug und Versicherungsschutz.


Verbandskasten auf den neuesten Stand bringen

Ein vollständig bestückter Verbandskasten ist wichtig, damit man im Ernstfall schnell helfen kann. Zur Standardausrüstung des Verbandskastens gehören Heftpflaster, Verbandsmaterial, Einmalhandschuhe, ein Dreiecktuch sowie eine Schere. Seit 1998 ist auch eine Rettungsdecke mit den Maßen 2,1 mal 1,6 Meter vorgeschrieben. Diese hilft, den sogenannten Unfallschock zu mildern. Darüber hinaus sind heute acht statt der zuvor vorgeschriebenen vier Wundschnellverbände mitzuführen. Wichtig außerdem: Spätestens nach fünf Jahren die Sterilteile des Verbandskastens erneuern. Dafür bieten die Hersteller preiswerte Austauschsets an. Aufschluss über das Alter des Verbandskasteninhaltes gibt das Verfallsdatum, das auf den sterilen Teilen aufgedruckt ist.

Auf Pannen gut vorbereitet sein

Lange Reisen auf der Autobahn sind eine Strapaze, nicht nur für den Menschen, sondern auch für das Material. Deshalb gilt es, auf mögliche Pannen so gut wie eben möglich vorbereitet zu sein. Gesetzliche Pflicht ist die Mitnahme eines Warndreiecks. Wie viele Warnwesten Sie benötigen, hängt jeweils vom Urlaubsziel ab (Warnwestenpflicht in Europa, PDF, 403 KB). In Deutschland ist das Mitführen von Warnwesten keine Pflicht. Empfehlenswert ist darüber hinaus die Mitnahme von:

  • Ersatzrad und Wagenheber
  • Werkzeug-Grundausstattung
  • Zusätzlicher Warnleuchte
  • Überbrückungskabel (= Starthilfekabel)
  • Taschenlampe

Außerdem ist zu beachten: In Spanien, Frankreich, Holland und fast allen osteuropäischen Ländern ist das Mitführen von Ersatzlampen Pflicht.

Grünen Versicherungsnachweis mitnehmen

Die grüne Versicherungskarte ist der internationale Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Daraus können die Unfallbeteiligten entnehmen, wo das Fahrzeug des Unfallverursachers versichert ist und an wen er sich wegen des Schadenersatzanspruches wenden kann. Zwar ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte in EU-Ländern nicht verpflichtend, da hier allein das Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis gilt. Dennoch wird in einigen EU-Ländern die Grüne Versicherungskarte hin und wieder verlangt, etwa in Tschechien und Italien. Um Ärger zu vermeiden, sollte man daher grundsätzlich nie ohne den Nachweis ins Ausland fahren. Zudem ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte in folgenden Ländern Pflicht:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Bulgarien
  • Montenegro
  • Rumänien
  • Serbien
  • Türkei

Übrigens: Die Grüne Versicherungskarte wird auf Anfrage kostenlos vom Versicherer zugeschickt und ist zwei Jahre gültig.

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