Niederspannungs- richtlinie 73/23/EWG

Diese Richtlinie behandelt die elektrische Produktsicherheit. Sie gilt für Produkte mit einer Eingangsspannung von 50 bis 1.000 V WS oder 75 bis 1.500 V GS. Zu diesen Erzeugnissen können Computer, Geräte der Informationstechnologie, Haushaltsprodukte, Elektrowerkzeuge, Laborausrüstung, Prüf- und Meßgeräte sowie tromversorgungseinheiten gehören.

Die Bauteile müssen den geltenden Richtlinien entsprechen, müssen aber in den meisten Fällen keine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Die Niederspannungsrichtlinie ist seit 1973 in Kraft. Die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG wurde durch die Richtlinie 93/68/EWG mit der Einbeziehung der CE-Kennzeichnung geändert.
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