Seit dem 1.10.2005 gibt es in Deutschland andere Zulassungsdokumente, die auf der Richtlinie 1999/37/EG basieren. Bisher wurden Kraftfahrzeuge in Deutschland in einem Fahrzeugbrief beschrieben. Im Zulassungsverfahren erhielt der Halter den Fahrzeugschein. Grund für die Änderung ist die EU-Harmonisierung der unterschiedlichen nationalen Zulassungsverfahren. Es gibt beispielsweise Mitgliedsstaaten, in deren Zulassungsverfahren ein Fahrzeugbrief nicht vorgesehen war. Die Zulassungsdokumente heißen künftig „Zulassungsbescheinigung“. Sie bestehen aus zwei Teilen.
Durch die Harmonisierung von Aufbau und Inhalt der Zulassungsdokumente soll das Verständnis der Bescheinigung in der Gemeinschaft erleichtert werden, damit die in einem Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedsstaaten verkehren können. Die neuen Dokumente sollen auch die Zulassung von Fahrzeugen erleichtern, die vorher in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen waren.
In den bisherigen Zulassungsdokumenten war die Fahrzeugbeschreibung in fortlaufend nummerierte Felder aufgeteilt, deren Inhalt im Klartext angegeben war (Ziff 1 bis 33). In der neuen Zulassungsbescheinigung findet man nur noch Kürzel vor jedem Feld. Es gibt zwei Gruppen von Feldern. Die erste Gruppe enthält die EU-weit harmonisierten Felder, die zweite Gruppe enthält Felder, die nur national von Bedeutung sind. Die Feldinhalte der bisherigen Dokumente stimmen nicht immer 1:1 mit den neuen Feldinhalten überein, da für die neue Feldeinteilung natürlich die EU-Vorschriften und nicht die nationalen Bau- und Betriebsvorschriften zugrunde gelegt wurden.
Für Halter bereits zugelassener Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts, es sei denn, die Zulassungsstelle muss sich z. B. wegen einer Änderung mit den Dokumenten befassen. Dann wird -wie auch bei einer neuen Zulassung- die neue Zulassungsbescheinigung ausgegeben. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des neuen Dokuments werden zukünftig nur noch der aktuelle Fahrzeughalter und ggf. der vorige Halter eingetragen sein. Hieraus folgt, dass mit jedem Halterwechsel auch eine neue Zulassungsbescheinigung erzeugt wird. Die Anzahl aller früheren Halter wird angegeben.
Informationen zu den neuen Zulassungsdokumenten (PDF, 116 KB)