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Motorrad/Krad
Mit der regelmäßigen Prüfung durch TÜV Rheinland gewinnen Sie das Plus an Sicherheit. Und Sie leisten Ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt. Genau diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber, der die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU / AU) verpflichtend für "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen" (§29 StVZO) vorschreibt.
Die Prüffristen
Krafträder müssen alle zwei Jahre zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Im Unterschied zu Neuwagen, die nach drei Jahren zum ersten Mal geprüft werden.
Ihr nächster Termin
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neuen Zulassungspapiere Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Motorrad wieder zur HU/AU fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2010) der nächsten HU / AU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember). Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter an der nächsten TÜV Rheinland-Prüfstelle gerne weiter. Oder wählen Sie unsere Hotline: 01805 00 8838 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen).

Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)
Die Abgasuntersuchung für Krafträder (kurz: AUK) ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Haben Sie bereits eine AUK machen lassen, darf Ihre Prüfbescheinigung bei der Hauptuntersuchung nicht älter als einen Monat sein. Sie gilt für alle Krafträder, die nach dem 1.1.1989 erstmals zugelassen wurden. Die AUK ist Pflicht für:
- Motorräder
- Mokicks
- Roller
- Trikes und Quads
Tipps für die AUK
Kontrollieren Sie vor der AUK Zündkerzen, Luftfilter und auch die Ansaugstutzen. Sind diese Stutzen porös, wird Falschluft angesaugt und das kann ihre Werte beeinflussen. Überprüfen Sie die Abgasanlage auch auf die richtige Einstellung von Zündung, Ventilspiel und Steuerzeiten. So kommen Sie gut über die AUK und sparen Zeit und Geld.
