Maschinen -Richtlinie 98/37/EG

Diese Richtlinie bezieht sich auf Maschinen und besondere Sicherheitskomponenten ( wie beispielsweise Lichtblenden, Zweihand-Steuervorrichtungen, usw.). Sicherheitsbauteile müssen keine CE-Kennzeichnung tragen, benötigen aber eine Deklaration.

Maschinen sind definiert als:

  • Gesamtheit verbundener Teile bzw. Komponenten (mindestens eine(r), der/die sich mit den entsprechenden Stellantrieben, Steuervorrichtungen und Stromkreisen bewegen lässt), welche für eine bestimmte Einsatzart zusammengefügt wurden, insbesondere für die Verarbeitung, Behandlung, Bewegung oder Verpackung von Material;
  • eine Gesamtheit von Maschinen, die zum Erreichen des gleichen Ziels so angeordnet und gesteuert werden, daß sie als organische Einheit funktionieren;
  • gegenseitig austauschbares Gerät, das die Funktionsweise einer Maschine, die zum Zwecke des Zusammenbaus durch das Bedienungspersonal selbst mittels einer Maschine (oder einer Reihe verschiedener Maschinen oder mit einer Zugmaschine) geliefert wird, verändert, sofern dieses Gerät kein Ersatzteil oder Werkzeug

Einige Beispiele für Maschinen sind:

  • Holzbearbeitungsmaschinen
  • Verpackungsgerät
  • Spritzgußmaschinen
  • Druck- und Papiermaschinen
  • Hydraulische Pressen
  • Massenfördersysteme

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