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Mängelanzeige für verkehrsunsichere Fahrzeuge
Ihr Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf? Dann kann die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb setzen. Es sei denn, Sie beheben die Mängel unverzüglich und können dies nachweisen. Unsere Sachverständigen beraten Sie gerne.
Die Gesetzliche Regelungen
Die Polizei hat bei einer Verkehrskontrolle Mängel festgestellt und Ihnen eine Mängelanzeige (auch Mängelkarte genannt) ausgestellt? Dann droht Ihnen die Außerbetriebsetzung (früher Stilllegung) Ihres Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde.
Nachweise über die Mängelbeseitigung
In der Mängelanzeige erfahren Sie, wie Sie die Beseitigung der Mängel nachweisen müssen.
Sie können sich die Durchführung der Reparatur an einer TÜV Rheinland-Prüfstelle oder auch durch die Polizei schriftlich bestätigen lassen. Angaben hierzu finden Sie in der Mängelanzeige. Hier ist auch vermerkt, ob Sie die Anzeige an die Polizei oder die Zulassungsbehörde schicken müssen.
Sie haben sieben Tage Zeit, um die Mängel oder Defekte zu beseitigen.
Untersuchung durch unsere Sachverständigen
Werden Sie zu einer Untersuchung Ihres Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen aufgefordert, helfen Ihnen unsere Prüfer an Ihrer nächstgelegenen TÜV Rheinland-Prüfstelle weiter. Sie erstellen das Gutachten für die Zulassungsbehörde.
