Licht

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Licht – Scheinwerfer, Rückstrahler & Co.

Ausstrahlung ist das A und O! Zumindest was Scheinwerfer & Co. betrifft. Der große Vorteil: Bei einem Auto lässt sich die Ausstrahlung mit einigen Handgriffen verbessern. Wobei es einiges zu beachten gilt, wenn man die so genannten lichttechnischen Einrichtungen eines Fahrzeugs umbaut.

Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren ergeben ein eindeutiges Signalbild für jeden Verkehrsteilnehmer, das nur eingeschränkt verändert werden darf. Deshalb müssen alle lichttechnischen Einrichtungen bauartgeprüft sein. Dabei geben entsprechende Prüfzeichen sowie Kennzeichen und Kennzahlen Hinweise über die Verwendungsart.

Andere Beleuchtungseinrichtungen können zu Fehlinterpretationen der Signalbilder führen und sind deshalb nicht zulässig. Hier einige Beispiele:

  • Beleuchtete Firmenschilder 
  • Namensschilder mit umlaufender Beleuchtung 
  • Punktstrahler mit farbigem (blauem) Licht 
  • Beleuchtete Reklameteile (Michelin-Männchen) 
  • Unzulässige Umriss-/Begrenzungsleuchten oder Scheinwerfer 
  • Gelbe nach vorne wirkende Rückstrahler oder Leuchten 
  • Unterflurbeleuchtung 
  • Beleuchtete Scheibenwaschdüsen

Xenonlicht

Xenonlicht verzichtet auf Halogen-Glühlampen und nutzt stattdessen eine Gasentladungslampe (XENON). Bei dem Umbau eines Fahrzeugs sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Umrüstung eines herkömmlichen Scheinwerfers auf Xenonlicht mit Vorschaltgerät ist nicht zulässig. 
  • Bei der Verwendung von Gasentladungslampen sind sowohl eine Scheinwerferreinigungsanlage wie auch eine automatische Leuchtweitenregulierung erforderlich. 
  • Die ständige Funktion des Abblendlichts muss auch bei Fernlicht sichergestellt sein. 
  • Der komplette Scheinwerfer muss als Gasentladungslampe geprüft und geeignet sein. 
  • Eine entsprechende Begutachtung führt das lichttechnische Institut durch. Bei der Kontaktaufnahme sind die TÜV-Experten gerne behilflich.

Lust auf detaillierte Informationen bezüglich des Umbaus von Licht & Co.? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie direkt einen TÜV-Standort in Ihrer Nähe.

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