Lärmmanagement

Zum Schutz der Umwelt legen Lärmschutzvorschriften Lärmgrenzwerte für Luftfahrzeuge fest. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muß der Luftfahrtbehörde nachgewiesen werden.

Im Rahmen unseres Lärmmanagements bieten wir folgende Leistungen an:

  • Durchführung von Lärmmessungen für Propellerflugzeuge bis 9.000 kg Abflugmasse,
  • Beratung hinsichtlich lärmmindernder Maßnahmen an Flugzeugen
  • Theoretische Abschätzung des Lärms an Propellerflugzeugen,
  • Entwicklung von Lärmmeßprogrammen für Sondergerät, wie z.B. Heißluftballone und Luftschiffe.

Lärmmeßstelle
Als eine von Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Lärmmeßstelle führen wir Messungen an Propellerflugzeugen bis 9.000 kg Abflugmasse durch und erstellen die emtsprechenden Lärmmeßprotokolle

Beratung
Wir beraten:

  • über die Anwendung und Interpretation von Lärmverordnungen
  • über die Möglichkeiten zur Minderung des Lärms an Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt.


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