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Lärmmanagement
Zum Schutz der Umwelt legen Lärmschutzvorschriften Lärmgrenzwerte für Luftfahrzeuge fest. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muß der Luftfahrtbehörde nachgewiesen werden.
Im Rahmen unseres Lärmmanagements bieten wir folgende Leistungen an:
- Durchführung von Lärmmessungen für Propellerflugzeuge bis 9.000 kg Abflugmasse,
- Beratung hinsichtlich lärmmindernder Maßnahmen an Flugzeugen
- Theoretische Abschätzung des Lärms an Propellerflugzeugen,
- Entwicklung von Lärmmeßprogrammen für Sondergerät, wie z.B. Heißluftballone und Luftschiffe.
Lärmmeßstelle
Als eine von Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Lärmmeßstelle führen wir Messungen an Propellerflugzeugen bis 9.000 kg Abflugmasse durch und erstellen die emtsprechenden Lärmmeßprotokolle
Beratung
Wir beraten:
- über die Anwendung und Interpretation von Lärmverordnungen
- über die Möglichkeiten zur Minderung des Lärms an Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt.
