Kerntechnische Anlagen und Einrichtungen

Wir bieten für die Betreiber oder für die Aufsichtsbehörden als zugezogener Sachverständiger nach § 20 AtG Leistungen in laufenden Anlagen und bei Stillegungsverfahren an.

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die

  • Durchführung wiederkehrender Prüfungen der
    • Instrumentierung zur Strahlungs- und Aktivitätsüberwachung in Kreisläufen und Systemen
    • Instrumentierung zur Emissionsüberwachung
    • Instrumentierung zur Umgebungsüberwachung
    • Instrumentierung zur Überwachung der Ortsdosisleistung
    • Messeinrichtungen zur Kontaminationsüberwachung
    • Messeinrichtungen des Strahlenschutzlabors
    • Personenmonitore
    • lufttechnischen Anlagen
    • Beschichtungen
    • begleitenden Kontrollen bei der Abfall- und Brennstoffentsorgung
    • Prüfung von wesentlichen Änderungen
    • Prüfung von Betriebshandbüchern und Strahlenschutzanweisungen
    • beratende Unterstützung bei kerntechnischen Notfällen
    • Erstellung von Notfallschutz-Handbüchern
    • Terminverfolgung für wiederkehrende Prüfungen


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