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Kerntechnische Anlagen und Einrichtungen
Wir bieten für die Betreiber oder für die Aufsichtsbehörden als zugezogener Sachverständiger nach § 20 AtG Leistungen in laufenden Anlagen und bei Stillegungsverfahren an.
Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere die
- Durchführung wiederkehrender Prüfungen der
- Instrumentierung zur Strahlungs- und Aktivitätsüberwachung in Kreisläufen und Systemen
- Instrumentierung zur Emissionsüberwachung
- Instrumentierung zur Umgebungsüberwachung
- Instrumentierung zur Überwachung der Ortsdosisleistung
- Messeinrichtungen zur Kontaminationsüberwachung
- Messeinrichtungen des Strahlenschutzlabors
- Personenmonitore
- lufttechnischen Anlagen
- Beschichtungen
- begleitenden Kontrollen bei der Abfall- und Brennstoffentsorgung
- Prüfung von wesentlichen Änderungen
- Prüfung von Betriebshandbüchern und Strahlenschutzanweisungen
- beratende Unterstützung bei kerntechnischen Notfällen
- Erstellung von Notfallschutz-Handbüchern
- Terminverfolgung für wiederkehrende Prüfungen
