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Informationen rund um den Abschluss
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Gesamtlehrgang erhalten Sie eine Urkunde als „Schwimmbadbauer/-in (TÜV)“. Der TÜV-Abschluss dokumentiert gegenüber Ihren Kunden Ihre fachliche Qualifikation für den privaten Schwimmbadbau.
Schritt für Schritt zum TÜV-Abschluss
Teilnahme-Bescheinigung
Nach jedem Modul erhalten Sie eine Teilnahme-Bescheinigung. Voraussetzung dafür ist die termingerechte Einsendung der Lösungsblätter aus den Lehrbriefen, wobei 75 Prozent der Antworten korrekt sein müssen.
Urkunde als Schwimmbadbauer /-in (TÜV)
Nach der erfolgreich abgelegter Prüfung und Beibringung der Nachweise über die Eingangsvoraussetzungen erhält der Lehrgangsteilnehmer
Die Urkunde als „Schwimmbadbauer/-in (TÜV)“ erhalten Sie, wenn Sie
- die ordentliche Prüfung vor der Prüfungskommission der unabhängigen Personalzertifizierungsstelle PersCert TÜV bestanden haben und
- den Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen beigebracht haben.
Abschluss-Prüfung
Wenn Sie aller Teilnahme-Bescheinigungen erworben haben, wobei die Reihenfolge der Module zeitlich nicht vorgegeben ist, können Sie an der Abschluss-Prüfung teilnehmen.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die gesamte Abschluss-Prüfung wird an zwei Tagen in der TÜV Rheinland Akademie absolviert. Die Termine geben wir Ihnen für das Kalenderjahr im voraus bekannt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per Antrag gesondert und mindestens sechs Wochen im voraus.
Für die Abschluss-Prüfung wird eine gesonderte Gebühr erhoben
Voraussetzung für die Zulassung
- Nachweis der Teilnahmebescheinigungen über die Bearbeitung aller vier Module
- Projektarbeit (Hausarbeit)
- Sachkundenachweis gemäß Chemikalienverbotsverordnung (§5 ChemVerbotsV)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Folienverlegerkurs
- Handwerkergesellenbrief oder ein anderer Berufsabschluss mit Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem Schwimmbadbau-Fachunternehmen oder einem artverwandten Handwerksbetrieb
Der Nachweis gemäß Pkt. 5 ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung oder bei Selbständigen über einen Tätigkeitsnachweis (Finanzamt, Gewerbeamt etc.) zu belegen, oder aber durch einen Bescheid der TÜV Rheinland Akademie. Liegt der Nachweis über die Eingangsvoraussetzungen nicht vor, stellen wir eine Prüfungsbescheinigung aus, die bei Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen auf Antrag gegen eine Verwaltungsgebühr in eine Urkunde getauscht werden kann.
Aktualisierungsprüfungen
Um nachzuweisen, dass Sie nicht nur über einen formalen Abschluss verfügen, sondern den aktuellen fachlichen Anforderungen jederzeit gerecht werden, ist eine Aktualisierungsprüfung möglich.
Diese Überprüfung besteht aus:
- Nachweis über mindestens 3 fachliche Weiterbildungstage pro Kalenderjahr,
- Nachweis über eine kontinuierliche fachbezogene Tätigkeit.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellen wir Ihnen eine neue gebührenpflichtige Urkunde aus, in der wir die erfolgreich absolvierte Überprüfung ausführlich bestätigen.
