Hydraulikanlagen nach WHG / VAwS

Umweltschutz - für unsere Kinder und deren Zukunft!

In den letzten Jahren wurden die Gefahren von wassergefährdenden Stoffen immer gründlicher ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass diese Stoffe schon heute in geringem Umfang unsere Gesundheit beeinträchtigen.

Auf Grundlage dieser Tatsache ist ein Betreiber von hydraulischen Personen-, Lasten- und Güteraufzügen gesetzlich verpflichtet, seine Anlagen in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.

Wir bieten Ihnen einen vereinfachten Prüfablauf an!

Die TÜV Rheinland Group bietet als kompetenter Partner im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Aufzugsprüfungen eine kombinierte Prüfung auf Grundlage der Bestimmungen des Gewässerschutzes (WHG / VAwS) an.

Vorteil für Sie als Kunde!

  • erhöhte Anlagensicherheit
  • Kostenersparnis
  • nur eine Prüfung und ein kompetenter Anspechpartner

Gesetzliche Bestimmungen!

Es gilt nach WHG / VAwS, dass jedermann verpflichtet ist, bei Maßnahmen, bei denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sind, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten.

Was ist noch wichtig für den Betreiber von Hydraulikanlagen?

Der Betreiber muss sich überzeugen, dass der für Bau- / Umbaumaßnahmen beauftragte Fachbetrieb eine Bescheinigung einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft oder eine Bestätigung einer Technischen Überwachungsorganisation über den Abschluss eines Überwachungsvertrages vorlegen kann. Hieraus muss hervorgehen, dass er für die Ausübung dieser Tätigkeit berechtigt ist.


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