Hintergrundinformationen: Die Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten.

Die Gefahrstoffverordnung wurde bereits 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen. Seitdem ist sie mehrmals geändert worden. In der jüngsten Novellierung (Dezember 2004) ist die Gefahrstoffverordnung grundlegend überarbeitet worden. Die am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Gefahrstoffverordnung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und dient insbesondere der Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-Richtlinie) in deutsches Recht.

Dreh- und Angelpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit einem Konzept von vier aufeinander aufbauenden Schutzstufen:

Schutzstufe 1 gilt für reizende (Xi), für gesundheitsschädliche (Xn) und für ätzende (C) Gefahrstoffe bei niedriger Exposition.

Schutzstufe 2 gilt zusätzlich für die gleichen Gefahrstoffe bei höherer Exposition, wenn Schutzstufe 1 nach dem Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung nicht mehr ausreicht.

Schutzstufe 3 greift zusätzlich, wenn sehr giftige (T ) und giftige (T) Gefahrstoffe beteiligt sind.

Schutzstufe 4 trifft zusätzlich zu, wenn krebsserzeugende, erbgutverändernde und fruchtschädigende Gefahrstoffe in Mengen vorliegen, die über den einschlägigen Expositionsgrenzen liegen.

 

Mit dem Inkrafttreten dieser Gefahrstoffverordnung ist den in der TRGS 900 geführten Grenzwerten die gesetzliche Grundlage entzogen worden. Alle TRK- (Technische Richtkonzentration) und technisch begründeten MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) wurden ersatzlos gestrichen. Die Grenzwerte (gesundheitsbasierte MAK-Werte) werden jedoch übergangsweise, bis der Ausschuss für Gefahrstoffe neue AGW-Werte (Arbeitsplatzgrenzwerte) benennt, weiter angewendet.


Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien

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