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Herstellung
Neue innovative Wege, für den Hersteller sind möglich!
Nach fast "einem Jahrhundert Aufzugstechnik" ist es seit dem 01.07.1999 erstmalig für Aufzugs- Hersteller möglich, kreative und innovative Lösungen im Aufzugsbau umzusetzen, ohne durch starre Normen bei der Planung in eine bestimmte Richtung gedrängt zu werden.
Erreicht wurde dieses "Novum" durch die Einführung der "Aufzugs- und Maschinenrichtlinie" in der europäischen Union.
In diesen Richtlinien sind nur noch die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Schutzziele aufgelistet, die bei der Konzeption und beim Aufzugsbau zwingend berücksichtigt werden müssen.
Die europäischen Normen, wie z. B. die EN 81-1/2, enthalten Beispiellösungen für die Anwendung der EU- Richtlinien.
Somit kann jeder Aufzugshersteller selbst entscheiden, ob er normenkonform oder nach eigenen Lösungen mit Abweichungen zur europäischen Norm bauen möchte. Hierbei sollte immer der Kosten-/ Nutzeneffekt betrachtet werden.
Wichtig bei der Entwicklung und Ausführung von neuen, innovativen Lösungen in der Aufzugstechnik ist, dass die Aufzugsrichtlinie und mindestens der Stand der Technik eingehalten und/oder sogar verbessert werden.
Jede neue Entwicklungslösung muss der Konstrukteur mittels Gefahrenanalyse untersuchen und von einem Notified Body, wie der TÜV Rheinland Group bestätigen lassen, bevor die konstruierte Anlage in Verkehr gebracht werden kann.
