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Hardware, IT

Wer IT-Produkte erfolgreich vermarkten will muss bestimmte Mindestanforderungen und zunehmend wichtiger auch Qualitätsanforderungen einhalten. An IT-Hardware gelten die Mindestanforderungen an die Sicherheit (72/23/EWG) und der Elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EWG).

An Kommunikationstechnische Produkte gelten zusätzlich die Anforderungen der R&TTE Richtlinie(1999/5/EG). Für Produkte, die in Verbindung mit Bildschirmgeräten eingesetzt werden, gilt darüber hinaus die Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV). Als akkreditierte Prüfstelle prüfen wir u.a. folgende Produkte:

  • Audio-/Videogeräte
  • Bildschirmgeräte, PC´s, Notebooks, PDA´s
  • Drucker und Faxgeräte
  • Eingabegeräte, Tastaturen, Mäuse, Joysticks

Die Grundlagen unterliegen einer ständigen Überarbeitung durch Anpassung an die neuesten EU-Richtlinien (z.B. 2002/95/EG - RoHS, 2002/96/EG - WEEE), den Stand der Technik, das normative Regelwerk und Marktanforderungen wie z.B. Blauer Engel, EPA und Stiftung Warentest.

Klicken Sie hier, um zu erfahren, nach welchen ergonomischen Anforderungen und Qualitätseigenschaften wir prüfen!

Je nach Anforderung werden die Ergebnisse in einem Prüfbericht, Datenblatt, Gutachten, Präsentation und/oder mit einem Prüfzeichen dokumentiert.

Der Service mit dem Klick - TUVdotCOM
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Mit unserem kostenlosen Internet-Service und Leistungszeichen mit individuellen Qualitätsaussagen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wettbewerbsvorteile eindeutig zu formulieren.

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