Wer IT-Produkte erfolgreich vermarkten will muss bestimmte Mindestanforderungen und zunehmend wichtiger auch Qualitätsanforderungen einhalten. An IT-Hardware gelten die Mindestanforderungen an die Sicherheit (72/23/EWG) und der Elektromagnetischen Verträglichkeit (89/336/EWG).
An Kommunikationstechnische Produkte gelten zusätzlich die Anforderungen der R&TTE Richtlinie(1999/5/EG). Für Produkte, die in Verbindung mit Bildschirmgeräten eingesetzt werden, gilt darüber hinaus die Bildschirmarbeitsverordnung (BildScharbV). Als akkreditierte Prüfstelle prüfen wir u.a. folgende Produkte:
Die Grundlagen unterliegen einer ständigen Überarbeitung durch Anpassung an die neuesten EU-Richtlinien (z.B. 2002/95/EG - RoHS, 2002/96/EG - WEEE), den Stand der Technik, das normative Regelwerk und Marktanforderungen wie z.B. Blauer Engel, EPA und Stiftung Warentest.
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Je nach Anforderung werden die Ergebnisse in einem Prüfbericht, Datenblatt, Gutachten, Präsentation und/oder mit einem Prüfzeichen dokumentiert.