- Hauptnavigation
- Produkte + Leistungen
- Zertifikate + IDs
- Branchen + Lösungen
Gutachten nach Gefahrgutrecht
Fahrzeuge, die zum Transport von kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern eingesetzt werden, unterliegen besonderen Vorschriften: dem „ADR“, dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse“und der „Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn“ (GGVSE)“.
Die gesetzlichen Regelungen zur ADR-Zulassungsbescheinigung
Tankfahrzeuge, Trägerfahrzeuge für Aufsetztanks, Tankcontainer und Batteriefahrzeuge benötigen eine ADR-Zulassungsbescheinigung, wenn ihr Füllvermögen ein bzw. drei Kubikmeter überschreitet. Auch Fahrzeuge zur Beförderung explosiver Stoffe oder Gegenständen mit Explosivstoffen fallen unter die ADR in Abhängigkeit von der beförderten Menge. Die ADR-Zulassungsbescheinigung wird von amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt und gilt für maximal ein Jahr.
Regelungen für Tank- und Batteriefahrzeuge
Bei Tank- oder Batteriefahrzeugen wird darüber hinaus der Tank alle drei Jahre einer speziellen Prüfung unterzogen. Die hierfür zuständigen Tank-Sachverständigen bescheinigen dies in ihrem Tank-Prüfbericht.
Unsere Dienstleistung
Unsere Sachverständigen machen eine allgemeine Sicherheitsprüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung (HU), prüfen gemäß ADR und führen gegebenenfalls eine äußere Besichtigung des fest verbundenen Tanks durch. Erfüllt Ihr Fahrzeug alle Prüfpunkte, erhalten Sie die ADR-Zulassungsbescheinigung. Sie ist ein Jahr gültig.
Unser Tipp
Lassen Sie die ADR-Verlängerungsprüfung im Rahmen der HU mit erledigen, da alle HU-berechtigten Personen diese Bescheinigung nach einer Prüfung verlängern können. So sparen Sie Kosten. Eine separate Prüfung ist jedoch auch möglich.
