Gutachten

Arten von Gutachten


Die Führerscheinstelle Ihres Straßenverkehrsamtes kann bei Drogenauffälligkeit ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern. Welches Gutachten genau von Ihnen verlangt wird, hängt von den konkreten Umständen der Auffälligkeit ab und ist gesetzlich festgelegt (§§ 11, 14 Fahrerlaubnisverordnung).

Ein ärztliches Gutachten stellt fest, welche Drogen in welchen Mengen Sie früher konsumiert haben oder auch zur Zeit noch konsumieren.

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten als Ergebnis einer MPU enthält im Vergleich zum ärztlichen Gutachten auch einen psychologischen Teil, in dem Aussagen darüber getroffen werden, wie sich Ihr Umgang mit Drogen zukünftig auf Ihr Verhalten im Straßenverkehr auswirken wird.

Damit Sie bei einer medizinisch-psychologischen Begutachtung ein günstiges Ergebnis erzielen können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind nicht für jeden gleich, sondern sie richten sich danach, wie lange und wie häufig jemand Drogen genommen hat und welche Drogen das waren.

Vor einer Begutachtung sollten Sie deshalb in einem persönlichen Beratungsgespräch klären, wie Sie sich am besten auf die anstehende medizinisch-psychologische Untersuchung vorbereiten können.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  1. Eine wirklich selbstkritische Auseinandersetzung mit Ihrem früheren Drogenkonsum und Überlegungen darüber, wie Sie in Zukunft Ihren Umgang mit Drogen gestalten wollen.

  2. Der objektive Nachweis darüber, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Drogen mehr genommen haben. Dieser Nachweis kann durch Urinuntersuchungen (Drogenscreening) oder durch eine Haaranalyse geführt werden. Die Länge des Zeitraums, der nachgewiesen werden muss, hängt von dem Ausmaß Ihres früheren Drogenkonsums ab.

Weitere Informationen zu Cannabis und Methadon im Hinblick auf die Fahreignung erhalten Sie hier.


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