Nach langer Krankheit, schweren Operationen oder Unfällen können Arbeitnehmer oft nicht mehr unter den ursprünglichen Bedingungen weiterarbeiten. In diesen Fällen erstellen die Arbeitsmediziner der TÜV Rheinland Group ein Gutachten über die individuellen Einsatzmöglichkeiten des Mitarbeiters. Die TÜV-Mediziner informieren den Arbeitgeber über mögliche Einschränkungen, die beispielsweise Nachtschichten oder Akkordtätigkeiten betreffen. Auch Ratschläge zu notwendigen Arbeitshilfen beim Sehen, Stehen oder Sitzen stehen auf dem Programm.
Manchmal ist besondere fachliche Kompetenz erforderlich, um einen Sachverhalt zu klären. Unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte erstellen für Sie die erforderlichen Gutachten, u.a.
Möchten Sie näheres erfahren? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gern.