Grundqualifikation zum EU-Berufskraftfahrer

Erwerb und wichtige Stichtage in 2008/2009

Ab dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) muss jeder Fahrer, der eine neue Fahrerlaubnis anstrebt eine Grundqualifikation nachweisen.


Möglichkeiten für den Nachweis der Grundqualifikation

Ausbildung

  • Berufskraftfahrer
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Alternative anerkannte Ausbildungsberufe

Grundqualifikation

  • eine 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
  • Prüfung vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich)
  • Fahrerlaubnis ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges (140 Zeitstunden inkl. 10 Fahrstunden)
  • Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung!

Bitte beachten Sie

Eine nach den oben genannten Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich
als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausbildungsarten

Grundqualifikation

  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
  • Der Besitz der Fahrerlaubnis ist erforderlich.
  • Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich.
  • Es muss erfolgreich: 
    • eine theoretische und eine praktische Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt werden oder
    • eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer(in)“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, absolviert werden.
  • Für die Prüfung ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nicht Pflicht.
  • Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung.

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
  • Der Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
  • Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
  • Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
  • Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
  • Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
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Beschleunigte Grundqualifika- tion mit IHK-Abschluss