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Großraum- und Schwertransporte
Für Großraum- und Schwertransporte benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese gilt für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, welche die von der StVZO vorgeschriebenen Abmessungen oder das zulässige Gesamtgewicht überschreiten.
Unsere Dienstleistung
Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung, die von den örtlichen Behörden erteilt wird, ist ein aktuelles Gutachten einer technischen Prüfstelle. Als amtlich anerkannte Sachverständige erstellen unsere Mitarbeiter von TÜV Rheinland diese Gutachten in Ihrem Auftrag.
Die gesetzlichen Regelungen
Die gesetzlichen Vorgaben sind in §§ 29, 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie §§ 32, 32d und 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt:
Fahrzeug-Länge
- Einzelfahrzeug: 12,00 m (ohne Sattelanhänger)
- Sattelkraftfahrzeuge: 15,50 m / 16,50 m - Kurvenlauf eingehalten
- Züge: 18,00 m / 18,75 m
Fahrzeug-Breite
- allgemein: 2,55 m
- landwirtschaftliche Fahrzeuge: 3,00 m
- Kühlfahrzeuge 2,60 m
sonstige Fahrzeugdaten
- Höhe 4,00 m
- Gewicht je nach Anzahl der Achsen
