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Glasprüfungen / Pendelschlagversuche im Aufzugsbau
Gesetzliche Grundlagen.
Für die im Aufzugsbau eingesetzten Glaselemente werden von den Baubehörden beispielsweise aufgrund einer regionalen Bauordnung oder den europäischen Normen EN 81-1/ 2, zu Abnahmeprüfungen, für die eingesetzten Glasmaterialien Prüfbescheinigungen und Atteste gefordert.
Die TÜV Rheinland Group unterstützt Sie bei Fragen zur Verglasung!
Wir unterstützen Sie und prüfen kompetent in ihrem Auftrag auf Grundlage der relevanten Bestimmungen. In Abhängigkeit des verwendeten Glasmaterials, z. B. Verbundsicherheitsglas (VSG) und der verwendeten Befestigungstechnologie wird der Prüfablauf festgelegt und durchgeführt. Der TÜV-Sachverständige erstellt für Sie die erforderliche Dokumentation. Mit unserem umfangreichen Messequipment sind wir in der Lage, kurzfristig je nach benötigter Anforderung:
- Glasschachttüren
- Schachtwände
- Schachtdecken
- Fahrkorbverglasungen
nach EN 81, Teil 1 und Anhang J [Pendelschlagversuch mit Stoßkörper für harten und weichen Stoß] und nach EN 12600 [mit geändertem Stoßkörper/Zwillingsreifen] zu prüfen.
Ein weiterer Aspekt einer solchen Prüfung ist das "Zertifikat" für den Hersteller bzw. Montagebetrieb. Es signalisiert die hohe Qualität seines Produktes.
Zweifelsfrei ein gutes Argument im Wettbewerb!
