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Gewährleistung oder Garantie?

Ob Pixelfehler im Display der Digitalkamera oder Hänger beim DVD-Recorder: Wenn Verbraucher schnell reagieren, erhalten sie Ersatz für defekte Geräte.


Zwei Jahre Gewährleistung

Seit dem 1. Januar 2002 sind Händler gesetzlich zu einer 24-monatigen Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet: Der Verkäufer steht dafür ein, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Funktioniert das Produkt zu Hause nach dem Auspacken nicht einwandfrei, kann es der Kunde beanstanden. Bis zu zwei Jahre nach dem Kauf können Konsumenten von diesem Recht Gebrauch machen. Das gilt auch für versteckte Mängel, die sich erst später zeigen.

Die ersten sechs Monate nutzen!

Nur im ersten halben Jahr nach dem Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass das Gerät schon beim Kauf defekt war. Wenn der Händler nicht für Ersatz sorgen will, muss er erst beweisen, dass das Gerät beim Kauf in Ordnung war. Doch der Beweis ist kaum zu erbringen, im Regelfall erhält der Verbraucher also Ersatz für das defekte Gerät. Erst nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweispflicht um. Nun muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Auch dieser Beweis ist schwer zu erbringen. Nach sechs Monaten sind Konsumenten daher auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Kürzere Laufzeiten bei Gebrauchtwaren und Privatverkäufen

Vorsicht bei Gebrauchtwaren: Hier können Verkäufer die Gewährleistung per AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder vertraglich auf zwölf Monate reduzieren. Bei Privatverkäufen – zum Beispiel über das Internetauktionshaus Ebay – kann der Verkäufer sie sogar ganz ausschließen.

Garantie ist keine Gewährleistung!

Die Garantie wird oft mit der Gewährleistung verwechselt. Bei der Garantie handelt es sich jedoch um eine freiwillige Zusatzleistung, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Bedeutsam wird die zusätzliche Garantie dann, wenn es nach Ablauf der Sechsmonatsfrist Probleme bei der Reklamation gibt oder die Garantie nach Ablauf der Gewährleistung noch weiterläuft. Die Garantie beschränkt sich häufig auf bestimmte Eigenschaften, wie Haltbarkeit oder Funktion. Je nachdem, ob die Garantiezusage vom Händler oder vom Hersteller kommt, muss der Kunde entweder den Händler oder den Hersteller ansprechen.