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Gewährleistung oder Garantie: nicht verwechseln
Das Objektiv der Kamera fährt nicht richtig aus, der Computerbildschirm ist plötzlich rosa und der DVD-Recorder weigert sich, den Lieblingsfilm abzuspielen. Wenn der Verbraucher innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf reagiert, erhält er Ersatz für defekte Geräte.
Die Garantie: freiwillig und bis zu 30 Jahre gültig
- Die Garantie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder des Händlers. Sie geht über den Kaufvertrag hinaus. Ziel ist, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken.
- Die gesetzliche Garantiehöchstdauer beträgt 30 Jahre. Eine „lebenslange Garantie“ ist in Deutschland nicht zulässig.
- Die Garantie erlischt, wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat oder versucht hat, ihn zu beheben.
- Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich sein. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
- Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers
- Inhalt der Garantie
- Alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, wie die Dauer der Garantie.
Die Gewährleistung: zwei Jahre gültig
- Stellt der Kunde innerhalb der ersten sechs Monate Mängel am Produkt fest, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung nicht bestand.
- Geht der Kunde sechs Monate nach dem Kauf ins Geschäft, kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestand. Also: rechtzeitig reklamieren!
- Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre.
Kürzere Laufzeiten bei Privatverkäufen und Gebrauchtwagen
Vorsicht bei Privatverkäufen: Hier kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Beim Verkauf von Gebrauchtwagen kann die Gewährleistung vertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung bei Neuwagen ist nicht möglich.
