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Verifizierungsstatement

Bescheinigung über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung

An die TÜV Rheinland AG, Köln

Wir haben auftragsgemäß eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit der im Kapitel »Verantwortung« auf den Seiten 42–71 der Druckversion des Unternehmensberichtes 2012 dargestellten Angaben der TÜV Rheinland AG, Köln, zu Corporate Social Responsibility (»CSR«) für das Geschäftsjahr 2012 durchgeführt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Der Vorstand der TÜV Rheinland AG ist verantwortlich für die Erstellung des oben genannten Kapitels zu CSR-Angaben in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3.0 (Seite 7 bis 17) der Global Reporting Initiative (GRI) genannten Kriterien:

  • Wesentlichkeit,
  • Einbezug von Stakeholdern,
  • Nachhaltigkeitskontext,
  • Vollständigkeit,
  • Ausgewogenheit,
  • Klarheit,
  • Genauigkeit,
  • Aktualität,
  • Vergleichbarkeit und
  • Zuverlässigkeit.

Diese Verantwortung umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Erstellung des oben genannten Nachhaltigkeitskapitels auf den Seiten 42–71 sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen CSR-Angaben, die unter den gegebenen Umständen plausibel sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen, soweit sie für die Erstellung des oben genannten Nachhaltigkeitskapitels von Bedeutung sind.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeiten eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die in dem oben genannten Nachhaltigkeitskapitel des Unternehmensberichts 2012 auf den Seiten 42–71 dargestellten CSR-Angaben für das Geschäftsjahr 2012 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien der Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3.0 (Seite 7 bis 17) der GRI erstellt worden sind. Darüber hinaus wurden wir beauftragt, auf Basis der Ergebnisse unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung Empfehlungen zur Weiterentwicklung des CSR-Managements und der CSR-Berichterstattung auszusprechen.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 vorgenommen. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit (z.B. einer Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB) weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung haben wir unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Einsichtnahme in die Unterlagen zur CSR-Strategie, dem CSR-Management und dem durchgeführten Stakeholderdialog sowie Aufnahme der Prozesse zur Themenfindung und Datensammlung im Rahmen der CSR-Berichterstattung;
  • Befragung von Mitarbeitern in der Konzernzentrale in Köln, die für die Erstellung des oben genannten Nachhaltigkeitskapitels bzw. für die Zulieferung von Angaben verantwortlich sind (verantwortliche Bereiche sind u.a. CSR und Nachhaltigkeit, Human Resources, Arbeitsschutz, Umwelt, Global Process Management, Compliance, TÜV Rheinland Immobiliengesellschaft mbH & Co. KG sowie verschiedene Verantwortliche für den Bereich Aus- und Weiterbildung), hinsichtlich der Prozesse zur Erstellung der CSR-Angaben und Datenkonsolidierung sowie des auf diese Prozesse bezogenen internen Kontrollsystems;
  • Vor-Ort-Besuch der TÜV Rheinland Japan Ltd. sowie Durchführung standortbezogener Befragungen und Erhebungen;
  • Einsichtnahme in die Dokumentation der Systeme und Prozesse zur Erhebung, Analyse und Aggregation der CSR-Angaben sowie stichprobenhafte Überprüfung der Umsetzung;
  • Beurteilung der Einhaltung von Compliance Anforderungen gemäß des Compliance Code der International Federation of Inspection Agencies (»IFIA Compliance Code«) für ausgewählte Gesellschaften des TÜV Rheinland;
  • Analytische Beurteilung von CSR-Angaben;
  • Stichprobenhafte Einholung von Nachweisen für einzelne CSR-Angaben, u.a. durch Einsichtnahme in interne Dokumente, Berichte, Rechnungen sowie Nachvollzug von Umrechnungen, Schätzungen und Hochrechnungen.

Urteil
Auf der Grundlage unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die in dem oben genannten Nachhaltigkeitskapitel des Unternehmensberichts 2012 auf den Seiten 42–71 dargestellten CSR-Angaben für das Geschäftsjahr 2012 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien der Sustainability Reporting Guidelines Vol. 3.0 (Seite 7 bis 17) der GRI erstellt worden sind.

Ergänzende Hinweise – Empfehlungen
Ohne das oben dargestellte Ergebnis unserer Prüfung einzuschränken, sprechen wir folgende Empfehlungen zur Weiterentwicklung des CSR-Managements und der CSR-Berichterstattung aus:

  • Weitere Umsetzung der CSR-Strategie und kontinuierliche Berichterstattung über die formulierten CSR-Ziele sowie deren Zielerreichung: Ableitung der allgemeinen Ziele in ein umfassendes CSR-Programm welches die wesentlichen Handlungsfelder abdeckt.
  • Entwicklung systematischer und dokumentierter interner Kontrollverfahren zur Erläuterung und Kommentierung von Veränderungen auf zentraler Ebene sowie auf Ebene einzelner Gesellschaften und Geschäftsbereiche.
  • Weitere Formalisierung und Sicherstellung einheitlicher internationaler Anwendung von Definitionen für alle CSR-Kennzahlen.

Düsseldorf, den 18. März 2013

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hendrik Fink
Wirtschaftsprüfer

ppa. Aissata Touré
Wirtschaftsprüferin