Förderung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung an den TÜV Rheinland Schulen ist kostenpflichtig*. Als Ersatzschule in freier Trägerschaft erhalten wir jedoch gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes eine Förderung durch das jeweilige Bundesland. Die monatlich zu zahlende Ausbildungsgebühr reduziert sich dadurch erheblich.
Für die Zeit der Berufsausbildung können zudem Ausbildungsbeihilfen beantragt werden, die die finanzielle Belastung für die Auszubildenden und ihre Eltern abfedert.
* Für NRW gelten gesonderte Regelungen.
Anspruch auf Kindergeld
Auch während der beruflichen Erstausbildung besteht Anspruch auf staatliches Kindergeld.
Schüler-BAföG
Wer eine schulische Berufsausbildung bei uns besucht, kann Schüler- BAföG bekommen.
Steuerabzug für Schulgeld
Steuerabzug, wenn nach anerkannten Lehrplänen auf einen anerkannten Abschluss vorbereitet wird.
Wohngeldzuschuss
Wohngeld kann bekommen, wer während der Ausbildung eine eigene Wohnung hat und kein BAföG erhält.
