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Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung


Mikroorganismen, also z. B. Bakterien, Viren und Schimmelpilze, sind ein allgegenwärtiger Bestandteil unserer Lebenswelt. Sie begegnen uns sichtbar als Schimmelpilze oder nur unter dem Mikroskop wahrnehmbar als Bakterien. Einige können zu Störungen unseres Wohlbefindens bis hin zu tödlichen Erkrankungen führen. Mehr als Andere sind Personen gefährdet, die beruflich mit Mikroorganismen umgehen oder ihnen ausgesetzt sind.
Die Biostoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zum Schutz seiner Beschäftigten vor diesen gefährlichen Mikroorganismen, die im Verordnungstext als biologische Arbeitsstoffe bezeichnet werden. Dabei sind nicht nur Arbeitgeber aus dem Bereich der Biotechnologie oder entsprechender Forschungseinrichtungen angesprochen, wo gezielt mit Mikroorganismen umgegangen wird. Auch Bereiche, in denen biologische Arbeitsstoffe zwar nicht beabsichtigt, aber aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten dennoch frei werden können - sogenannte nicht gezielte Tätigkeiten unterliegen den Anforderungen der Biostoffverordnung.. Seit dem 01.04.1999 ist eine Beurteilung dieser Tätigkeiten durch den Arbeitgeber nach § 7 bzw. § 8 vorgeschrieben.
Solche Tätigkeiten sind z.B. in folgenden Bereichen vorhanden:
- Krankenhäuser
- Forschungs- oder Diagnoselabors
- Abfallsortierung und -transport
- Tierhaltung.
Lassen Sie sich durch unser Know-How unterstützen. Unsere Ingenieure und Ärzte arbeiten dabei eng zusammen: Sie bewerten die Risiken, die sich sowohl aus der Art der Biostoffe als auch aus der Arbeitsweise ergeben. Sie geben Ratschläge, wie die Gefahren minimiert werden können und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der Sicherheitsvorkehrungen und die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Untersuchungen.


