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Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Fordert das Arbeitsschutzgesetz eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung, so konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung die Beurteilung der Arbeitsmittel. Auch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder zwischen Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung, aus denen sich Gefährdungen für die Mitarbeiter ergeben können, werden von uns bewertet und dokumentiert.
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Der Arbeitgeber hat für Arbeitsmittel  Prüffristen festzulegen. Ziel dieser Ermittlung ist es, Schäden an Arbeitsmitteln rechtzeitig zu erkennen und zu beheben, sowie die Einhaltung eines sicheren Betriebes zu gewährleisten. Hierzu ist ein Prüfkataster anzulegen. In diesem Prüfkataster wird der Prüfumfang, die Prüffristen und die befähigten Personen, die diese Prüfungen durchführen sollen, festgelegt. Eine befähigte Person ist nach der Betriebssicherheitsverordnung eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Die Ergebnisse der Prüfung hat der Arbeitgeber aufzuzeichnen und aufzubewahren.
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Unsere Ingenieure unterstützen Sie zu allen Fragestellungen rund um das Thema Betriebssicherheitsverordnung, z.B. bei der geforderten Ermittlung von Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel sowie bei der Ermittlung der Prüffristen.

